Ob erstes Auto oder als Ersatz für den alten Wagen: Früher oder später kommt der Zeitpunkt, an dem ein neues Auto auf der Wunschliste steht. Nur die wenigsten Menschen sind dabei in der glücklichen Lage, das erträumte Fahrzeug auszuwählen und bar zu bezahlen. Vielmehr spielen meist höchst pragmatische Gründe eine Rolle bei der Entscheidung: Was kann man sich leisten? Muss der Hund im Kofferraum Platz finden? Wie hoch ist die jährliche Fahrleistung, sodass sich unter Umständen ein Diesel lohnt? Dieser Ratgeber gibt wichtige Tipps, was beim Kauf eines Wagens zu beachten ist.

Tipps Autokauf Checkliste

Finanzierungsarten

Eine Frage, die sich relativ früh stellt, ist die Art der Finanzierung des Wagens. Glücklich kann sich schätzen, wer das Auto direkt beim Kauf bar bezahlen kann, denn hier gibt es in der Regel attraktive Rabatte oder Sonderbeigaben. Geliehenes Geld kostet hingegen immer Leihgebühren, in der Regel erfolgt die Zahlung jedoch entweder als Ratenkauf oder es wird ein Leasingvertrag geschlossen.

Ungeachtet der individuellen Berechnung lässt sich festhalten, dass Autokäufer, die alle zwei bis drei Jahre ein neues Fahrzeug mit niedrigen monatlichen Raten bei gleichzeitig geringen Unterhalts- und Wartungskosten haben wollen, mit dem Leasing gut bedient sind. Vielfahrer mit einer jährlichen Leistung von mehr als 15.000 km, sollten sich hingegen aufgrund des Wertverlustes für eine Finanzierung mithilfe eines Kredits entscheiden.

Welches Angebot letztlich im Einzelfall am günstigsten ist, lässt sich relativ leicht durch Aufsummierung des Barwerts aller Kosten (Anzahlung, Summe der Raten, ggf. Abschlusszahlung) ermitteln. Die Stiftung Warentest bietet hierfür online einen Rechner an unter: http://www.test.de/Autokauf-Die-guenstigste-Finanzierung-1159348-0/

Ratenkauf – Autokauf

  • Ratenangebote erscheinen auf den ersten Blick höchst attraktiv: Die Zinsen sind gering, die monatlichen Raten ebenfalls. Dies geht jedoch zulasten der Laufzeit: Es dauert lange, bis der Wagen abbezahlt ist, ist das Auto währenddessen in einen Unfall verwickelt, bleibt schlimmstenfalls ein Schuldenberg ohne Gegenwert zurück.
  • Im Wesentlichen gibt es unterschiedliche Modelle für den Kauf auf Raten: Beim Abschluss eines herkömmlichen Ratenkredites sind die Raten meist relativ hoch und am Ende wird zusätzlich eine Resttilgung fällig.
  • Die Ballonfinanzierung hingegen verhält sich ähnlich wie ein Leasingvertrag: Zu Beginn der Laufzeit erfolgt eine geringe Anzahlung, die monatlichen Raten sind gering und begleichen etwa den Wertverlust des Wagens. Am Ende der Vertragslaufzeit fällt eine Restzahlung an, welche dem geschätzten Restwert entspricht. Diese begleicht der Käufer entweder durch den Abschluss einer Anschlussfinanzierung oder aber er verkauft das Fahrzeug. Ein Risiko besteht bei dieser Finanzierungsform hinsichtlich des Verkaufspreises: Hat das Auto einen Unfall oder ist die Laufleistung höher, verringert sich der errechnete Restwert.
  • Zu beachten ist außerdem, dass die Zinssätze häufig abhängig von der Bonität des Kunden sind: Je sicherer das Einkommen und die Höhe des Verdienstes, desto attraktiver sind die Konditionen, die dem Käufer angeboten werden. Sozial schwächer gestellte Personen fahren damit unter Umständen besser, sich Geld von der Verwandtschaft zu leihen als hohe Zinssätze für einen Kredit zu zahlen.

Vorteile des Ratenkaufs gegenüber dem Leasing

Der Ratenkauf bietet gegenüber dem Leasing einige Vorteile (jedoch auch einige Nachteile):

  • Eigentumserwerb:

    Da der Leasingnehmer kein Eigentum erwirbt, kann er das Fahrzeug nicht bei Bedarf veräußern, sondern ist in der Regel fest an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Wird das Auto innerhalb der Laufzeit gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt, übernimmt in der Regel eine Versicherung die entstehenden Kosten, der Leasingnehmer bleibt aber vielfach auf den Gebühren für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags sitzen. Allerdings gibt es ähnliche Probleme bei der Ratenfinanzierung, da der Wertverlust mit der Neuanschaffung proportional höher ist, die Tilgung jedoch aufgrund des hohen Zinsanteils zu Beginn gering.

  • Streit um den Zustand des Fahrzeugs bleibt aus.

    Bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen gibt es vielfach Streit über den Zustand des Fahrzeugs. Dieser begründet sich vor allem darin, dass der Händler das Fahrzeug am Ende der Laufzeit weiter verkaufen möchte, sodass es häufig zu Auseinandersetzungen bezüglich der Unterscheidung von normalem Verschleiß und vom Leasingnehmer zu tragenden Instandhaltungskosten kommt. Bei einem Ratenkauf hingegen kann der Käufer selbst entscheiden, ob Reparaturen vollzogen werden.

  • Verfügungsbeschränkungen und Verpflichtungen:

    Mit dem Leasingvertrag geht eine Vielzahl unterschiedlicher Verpflichtungen einher, da das Mietobjekt regelmäßig zur Inspektion und Wartung muss, um am Ende der Vertragslaufzeit keinerlei Nachteile durch einen verminderten Restwert zu haben. Darüber hinaus sind bei Kilometerleasingverträgen Einschränkungen hinsichtlich der Laufleistung gegeben, sodass der Leasingnehmer nur wenige Sonderfahrten unternehmen kann. Ein Käufer ist hinsichtlich seiner Nutzungsmöglichkeiten weit weniger eingeschränkt, sondern kann prinzipiell frei über das Fahrzeug verfügen.

  • Verhandlungsspielraum beim Kauf:

    Beim Kauf eines Autos über einen Kredit besteht Verhandlungsspielraum für den Käufer hinsichtlich Boni und Rabatten, was es beim Leasing nicht gibt. Leasinggesellschaften bieten zwar immer wieder Aktionen an, in denen Nachlässe auf das Fahrzeug eingeräumt werden, diese sind allerdings für den Leasingnehmer nicht immer nachvollziehbar.

Autokauf – Leasing

Leasing war in der Vergangenheit als Finanzierungsform beim Autokauf bislang fast ausschließlich für Geschäftskunden interessant. Nicht zuletzt aufgrund der geringen psychologischen Hemmschwelle, die ein Leasingvertrag mit sich bringt, wählen jedoch auch immer mehr Privatkunden die Form der Finanzierung – jeder Fünfte finanziert sein Auto mittlerweile über einen Leasingvertrag.

Das Leasing funktioniert dabei ähnlich wie ein Mietvertrag: Der Leasingnehmer bezahlt monatlich für einen festgelegten Zeitraum die Nutzung des Autos. Im Gegensatz zu einem Mietobjekt obliegt ihm dabei jedoch die Pflicht der Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch.

Als Leasinggeber treten neben unabhängigen Unternehmen auch Akteure auf, deren Interessen mit einer Bank oder eben einem Autohändler verknüpft sind. Darüber hinaus können Lieferanten, Kautionssteller oder Bürgen, Vermittler und Banken an der Transaktion beteiligt sein.

Leasing

  • Beim Kilometerleasing erfolgt eine Abrechnung über die gefahrenen Kilometer, die bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart werden. Bei Überschreitung der gefahrenen Kilometer, muss der Kunde pro Kilometer einen zuvor vereinbarten Satz nachzahlen; fährt er weniger, bekommt er für jeden Kilometer Geld zurück. 2.500 Kilometer Mehr- oder Minder-Fahrleistung bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Beim Restwertleasing muss der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Abschlusszahlung leisten. Liegt der von einem Gutachter ermittelte Fahrzeugwert bei Vertragsende unter dem kalkulierten Restwert, muss der Kunde nachzahlen; ist der Veräußerungsbetrag höher, erhält der Kunde vom Mehrerlös 75 %, die Leasinggesellschaft 25 %.

Vorteile von Leasing gegenüber dem Kreditkauf

Gegenüber dem Ratenkauf hat das Leasing zahlreiche Vorteile (jedoch auch einige Nachteile):

    • Kein Restwertrisiko:

      Ein wichtiges Kriterium beim Autokauf ist der Restwert des Wagens. Hiernach errechnet sich die Höhe des Kauf- bzw. Verkaufspreises. Der Wert des Wagens sinkt dabei mit dem Tag des Kaufs, ohne dass das Auto auch nur einen Meter gefahren ist. Damit ist das Leasing eine risikoarme Alternative: Während beim Kauf über Kredit einzig und allein der Kunde den Wertverlust zu tragen hat, spielt dieser beim Leasing nur im Falle eines Restwertvertrages eine Rolle, wohingegen beim Kilometerleasing ausschließlich die Laufleistung von Bedeutung ist.

    • Geringe finanzielle Belastung:

      Die monatliche Belastung bei einem Leasingvertrag ist geringer als die Finanzierung auf Raten. Der Kunde leistet meist zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Anzahlung von etwa 20 % des Neupreises und kommt danach lediglich für die Nutzung auf, was bei einem Kleinwagen unter Umständen nur 50 Euro pro Monat sind. Das schont den Geldbeutel und erhält im Wesentlichen den monatlichen finanziellen Spielraum.

    • Kreditrahmen bleibt erhalten:

      Die geringen monatlichen Kosten führen außerdem dazu, dass der mit Banken vereinbarte Kreditrahmen vollständig erhalten bleibt.

    • Niedrige Bonitätsanforderungen:

      Während ein Kreditvertrag hohe Anforderungen an die Bonität des Kunden stellt bzw. alternativ mit relativ schlechten Zinskonditionen einhergeht, gelten für Leasingverträge weniger strenge Kriterien.

    • Hohe Kalkulationssicherheit:

      Die Höhe der Leasingraten und die Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest, wobei eine individuelle Vertragsgestaltung in Bezug auf Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie die Zahlungsweise Anpassungen an verschiedene Bedürfnisse ermöglicht.

    • Geschäftskunden profitieren darüber hinaus von zusätzlichen finanziellen Vergünstigungen:

Das Leasing bietet eine neutrale Bilanz, d. h. die Eigenkapitalquote und damit der Firmenbesitz verändern sich nicht, da das Auto nicht erworben wird. Leasing- bzw. Mietaufwendungen werden dabei in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht und senken den Gewinn. Das vereinfacht die Buchhaltung, da keine Abschreibungen getätigt werden. Bei nicht bilanzierungspflichtigen Freiberuflern, Behörden, Vereinen usw. kommen diese Vorteile im Unterschied zu gewerblichen Leasingnehmern nur teilweise zur Geltung.

Leasingraten sind bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer absetzbar.

Zusatzversicherungen

  • Der Abschluss eines Kreditvertrages erfordert häufig den Abschluss zusätzlicher Versicherungen als Ausfallschutz gegen Arbeitslosigkeit und Invalidität (sogenannte Restschuldversicherungen). Wenngleich dies grundsätzlich nachvollziehbar ist, ist hierbei Vorsicht geboten, zumal die Versicherungspflicht bei einem Kreditabschluss rechtlich untersagt ist. Dennoch wird der Vertragsabschluss de facto häufig an den Abschluss der RSV gekoppelt.
  • Gerade bei der Finanzierung von Immobilien und Autokrediten, die vergleichsweise hohe Raten mit sich bringen, kann z. B. eine Arbeitslosigkeit oder lange Krankheit schnell zu finanziellen Engpässen und Zahlungsverzug führen. Bei einer Senkung der Bezüge auf bis zu 60 % des Nettoeinkommens durch Arbeitslosen- oder Krankengeld entfällt meist jener Teil des Einkommens, der für die Raten des Kredites zur Verfügung stand. Die Folgen: Kündigung des Kredits, negative Schufa-Einträge und ein gerichtliches Mahnverfahren. Grundsätzlich ist eine Restschuldversicherung nicht verkehrt, wenn keinerlei finanzielle Sicherheiten oder Rücklagen vorhanden sind.
  • Wer eine Versicherung abschließt, sollte jedoch unbedingt auf ein monatliches Kündigungsrecht (mindestens zum Jahresende) und monatliche Beitragszahlungen achten. Von Verträgen, die bei einer Kündigung hohe Stornokosten vorsehen, sollte Abstand genommen werden. Darüber hinaus sollte die Versicherungssumme den Kreditbetrag decken und sich am Tilgungsplan orientieren. Die Überschussbeteiligung sollte als Beitragsverrechnung, nicht als Todesfallbonus erfolgen, um eventuelle Lücken durch Fehlkalkulationen des Versicherers zu vermeiden. Sollte eine vorvertragliche Gesundheitsprüfung stattfinden, geben Sie alle bekannten Krankheiten an, um im Todesfall nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern die gesamte Versicherungssumme zu erhalten.

Autokauf – Die Wahl des Autos

Vor dem Autokauf stellen sich viele Fragen: Welche Marke, welches Modell? Benziner oder Diesel? Wie viel PS soll das Auto haben? Ist es eher für den Stadtverkehr oder Langstrecken wichtig? Und nicht zuletzt: Soll es ein Neuwagen oder ein Gebrauchter sein? Alle Fragen lassen sich nur individuell anhand der persönlichen Bedürfnisse beantworten.

Neuwagen oder ein Gebrauchter?

  • Beim Kauf eines Gebrauchtwagens besteht immer ein Risiko: Während Händler teilweise eine Garantie geben – meist auf sechs oder zwölf Monate begrenzt, fällt diese beim Kauf von privat gänzlich weg. Dementsprechend genau sollte die Inspektion des Wagens erfolgen.
  • Dennoch kaufen die Deutschen derzeit lieber von Privat: Der Neuwagenverkauf ist eingebrochen und bewegt sich derzeit auf ca. 40 %. Die meisten Autos werden hingegen von Firmen und Selbstständigen bestellt. Im privaten Bereich sind viele Kunden älter als 60 Jahre. Aufgrund der Neuwagenpreise von durchschnittlich 24.500 Euro und bei Wertverlusten von über 40 % nach drei Jahren bei ca. 30.000 km Laufleistung – so das Ergebnis einer Berechnung von EurotaxSchwacke – nicht weiter verwunderlich. Beim Griff zum Gebrauchten gibt es damit mehr Auto zum gleichen Preis.
  • Die spannende Frage dabei ist: Rächen sich die günstigeren Anschaffungskosten eines Gebrauchten nicht im höheren Verbrauch, teuren Reparaturen und der teuren Steuer? Kostenersparnisse beim Gebrauchten ergeben sich dabei durch die wegfallenden Überführungskosten in Höhe von 500-600 Euro. Bei Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung und Garantie haben Neuwagen hingegen Vorteile, ergab ein Test des Stern von verschiedenen Gebrauchtwagen. Zuviel Ersparnis an der Tankstelle sollte man sich bei einem Neuwagen nicht versprechen. Sollte der „neue“ einen Liter weniger auf hundert Kilometer verbrauchen als der „alte“, ergäbe dies auf drei Jahre gerechnet, bei angenommen 40.000 gefahrenen Kilometern einen Minderverbrauch von 400 Litern.
  • Schlussendlich waren im durchgeführten Test Gebrauchtwagen in drei von vier Fällen finanziell die bessere Wahl als ein Neuwagen.(Stern.de)

Gebrauchtwagenkauf: beim Händler oder Privat?

Fahrzeuge können beim Gebrauchtwagenhändler oder aber von Privatpersonen gekauft werden. Beide Seiten haben ihre Vor- und Nachteile: Während Händler in der Regel eine Garantie und unterschiedliche Finanzierungsmodelle anbieten, lassen sich beim Kauf von Privatpersonen häufig mehrere Hundert Euro einsparen. Doch bieten gerade private Angebote einige Tücken, auf die es zu achten gilt.

Gebrauchte Autos aus privater Hand

Der Verkäufer wird das Auto im besten Falle möglichst gut herrichten, d. h. putzen und alle notwendigen optischen Verschönerungen vornehmen, um den bestmöglichen Eindruck zu vermitteln. Schauen Sie also genau hin – nicht selten wird versucht, damit etwaige technische Mängel zu vertuschen oder einen schlechten Zustand der Reifen, ein fehlendes Scheckheft oder einen abgelaufenen TÜV auszugleichen.

Wenn Sie einen technisch versierten Bekannten haben, nehmen sie diesen zur Inspektion des Fahrzeugs mit zur Besichtigung. Das schadet im Streitfall auch bei Gewährleistungsforderungen nicht: Wenn der Verkäufer das Auto mit falschen Eigenschaften angepriesen hat, haben Sie einen Zeugen.

Autokauf – Privatkauf

  • Fragen Sie nach Schäden und Mängeln
    Da Verkäufer gesetzlich nur dazu verpflichtet sind, eine fehlende Fahrtauglichkeit, nicht aber kleinere und offensichtliche Mängel und Schäden anzugeben, fragen Sie direkt danach, denn dann steht der Verkäufer in der Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten. Verschweigt er auf Nachfrage relevante Details, können – trotz Ausschluss der Garantie im Kaufvertrag – Minderungen oder der komplette Rücktritt des Kaufs eingeklagt werden. Sichert Ihnen der Verkäufer ausdrücklich die Unfallfreiheit des Fahrzeuges zu, muss er dafür haften, wenn sich später ein bestehender Unfallschaden herausstellt.

    Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt nur bei einem wesentlichen Mangel in Betracht, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Verkäufer den Mangel verschuldet hat. Erklären Sie den Rücktritt, können Sie dem Verkäufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben und sich notwendige Ausgaben (wie beispielsweise neue Reifen) ersetzen lassen.

  • Probefahrt
    Eine Probefahrt kann nicht schaden, denn das Auto wird in der Regel gekauft wie gesehen bzw. wie Probe gefahren. So lassen sich direkt Probleme bei Lenkung und Kupplung, defekte Scheinwerfer oder auffällige Fahrgeräusche feststellen. Hierbei dienen Führerschein und Ausweis als Sicherheit zur Vorlage beim Verkäufer, denn ansonsten kann dieser die Probefahrt verweigern. Klären Sie bereits vor dem Besichtigungstermin, ob das Auto noch angemeldet ist, andernfalls besorgen Sie sich Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle (ca. 30 Euro).
  • Ein Preisvergleich lohnt sich
    Vergleichen Sie vor dem Kauf die Preise verschiedener Anbieter auf Onlinemärkten, beim ADAC oder über DAT- und Schwackelisten, die den Wert der Fahrzeuge nach Baujahr, Modell und Kilometerleistung schätzen.
  • Notwendige Dokumente beim Verkauf
    Der Verkäufer muss beim Verkauf den Fahrzeugschein und -brief (seit 01.10.2005 ersetzt durch Zulassungsbescheinigung Teil I und II), Serviceheft, HU-Belege, den letzten TÜV-Bericht, Reparaturbelege sowie den Kaufvertrag vorlegen.
  • Welche Klauseln gehören in den Vertrag, welche nicht?
    Der juristisch korrekte Vertrag umfasst neben allen Pflichtangaben die Übergabe der Fahrzeugpapiere und die Anzahl der überreichten Autoschlüssel.

    In privaten Kaufverträgen wird die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen. Steht keine Klausel im Vertrag, so greift die gesetzliche Regelung und der Verkäufer haftet zwei Jahre für Mängel. Angaben zum Kilometerstand „soweit bekannt“ oder „laut Tacho“ sind bei Fahrzeugen aus zweiter oder dritter Hand ebenfalls üblich, um die Gewährleistung bei Manipulationen durch Vorbesitzer auszuschließen.

    Ein gängiger Mustervertrag für den Privatverkauf findet sich z. B. im Schreibwarenladen oder auf der Webseite des ADAC.

Gebrauchtwagenkauf beim Händler

Nicht nur der Privatkauf ist riskant, auch bei Gebrauchtwagenhändlern gibt es viele schwarze Schafe. Um sicherzustellen, dass es möglichst wenig Ärger gibt, sollte der Händler viele der folgenden Kriterien erfüllen:

Händler

  • Es handelt sich um einen Marken-Vertragshändler
  • Der Händler führt das Gebrauchtwagen-Gütesiegel, wonach er sich bei Streitigkeiten dem Urteil der Schiedsstelle unterwerfen muss.
  • Der Händler versichert, dass das Auto werkstattgeprüft ist oder aber eine große Inspektion durchgeführt wurde.
  • Der Händler bietet eine Gebrauchtwagen-Garantie an.
  • Der Händler füllt den gedruckten Standard-Kaufvertrag vollständig aus und gibt alle Zusicherungen in schriftlicher Form.

Daraus resultieren bei Händlern höhere Preise für Gebrauchtwagen, als auf dem privaten Markt fällig sind. Im Gegenzug gibt es dafür aber eine Garantie.

Ein Händler bietet gegenüber dem Privatverkäufer außerdem den Vorteil, verschiedene Zahlweisen anzubieten. Während ein privater Verkäufer auf Barzahlung plädieren wird und Ratenzahlung in der Regel bei einem privaten Verkäufer nicht möglich ist, bieten Händler verschiedene Leasing- und Ratenmodelle an, was insbesondere bei teureren Gebrauchtwagen, z. B. Jahreswagen, sinnvoll sein kann.

Autokauf - Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

    • Fahrzeugpapiere und Inspektionsheft
    • Außenbegehung: Kratzer, Steinschläge, Spaltmaße (bei Unregelmäßigkeiten kann ein Unfall vorliegen), Unregelmäßigkeiten im Lack
    • Zustand des Innenraums
    • Motorraum: Flüssigkeitsstände wie Ölstand, Bremsflüssigkeit und Kühlwasser
    • Geräusche beim Anlassen
    • Tachostand: Hier wird besonders oft manipuliert. Ein Vergleich mit Ölwechselaufklebern oder der Kontakt zu Vorbesitzern kann hier Klarheit schaffen.

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Betriebskosten

Diesel oder Benziner?

Einst war die Frage, ob man lieber einen Diesel oder einen Benziner fährt, eine Glaubensfrage. Niedriger Verbrauch oder Fahrfreude? Heute sind Diesel mindestens genauso spritzig wie Benzinmotoren, aufwendige Hochdruck-Einspritzung und eine raffinierte Motorsteuerung haben den Diesel zudem leise und schnell wie einen Benziner gemacht.

Die Faustregel besagt, dass sich ein Diesel bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometern im Jahr rechnet. Doch ist dieser Grundsatz angesichts steigender Spritpreisen noch gültig? Welche Kosten fallen für den Unterhalt an und wie wirkt sich der Wertverlust aus?

Das fängt schon bei der höheren Kraftfahrzeugsteuer an, da der Benziner eine höhere Leistung bei gleicher Hubraumgrößere hat. Da Diesel meist von Vielfahrern bewegt werden, unterliegen sie statistisch gesehen auch einem höheren Unfallrisiko und werden folglich von den Versicherungen höher eingestuft. Geringfügig höher fallen außerdem die Wartungskosten aus, ein nicht unerheblicher Teil bei den Betriebskosten.

Nach dem Autokauf

Die Um- bzw. Anmeldung

Nach Autokauf muss die Anmeldung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Vor allem beim Kauf von Privat ist dies aufgrund der Haftung auch im Interesse des Verkäufers. Dementsprechend besteht seitens des Käufers die Pflicht, das Auto innerhalb weniger Tage bei der Zulassungsstelle umzumelden und eine neue Versicherung abzuschließen. Die bestehende wird damit automatisch ungültig, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens braucht man etwas andere Papiere als bei einem Neuwagen. Dabei sollten zumindest eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung vorhanden sein. Außerdem sind in beiden Fällen der Personalausweis und ein Besitzschein für das Fahrzeug vorzulegen. Für die Auto Anmeldung sind ebenfalls bei einem Neuwagen ein Gutachten des TÜV und bei einem Gebrauchtwagen die Unterlagen der letzten Abgasuntersuchung vorzuzeigen. Bei einem gebrauchten Auto ist es ebenfalls wichtig, eine Abmeldung des Vorbesitzers einzureichen.

Während der Bearbeitung ihrer Daten ist es ihre Aufgabe, die Kennzeichen zu kaufen. Die Preise für eine Auto-Anmeldung variieren dabei nach Region und Zulassungsstelle.

Für die Anmeldung erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Versicherungsbestätigung (Kodenummer, ehemals Doppelkarte)
  • beide Teile der Zulassungsbescheinigung (vormals Fahrzeugbrief und -schein)
  • COC-Zertifikat für einen Neuwagen aus dem Ausland
  • Bescheinigung der Abgasuntersuchung
  • Ca. 50 Euro in bar